Weitere Lockerungen in Inzidenzstufe 2 - Konzept angepasst
04 Jun
Weitere Lockerungen in Inzidenzstufe 2 - Konzept angepasst
Aufgrund eines dauerhaften Inzidenzwertes von unter 50 ist der Kreis Recklinghausen in die Inzidenzstufe 2 vorgerückt. Es gibt auch im Sport weitere Lockerungen.
Im aktualisierten Hygiene- und Organisationskonzept haben die Verantwortlichen der DJK Sportfreunde die Vorgaben der Inzidenzstufe 2 der Coronaschutzverordnung NRW umgesetzt. Im Vergleich zur vorherigen Version gibt es folgende Anpassungen:
- Sportgruppen im Freien von Sportlern älter als 18 Jahre unter freiem Himmel (§ 14 CoronaSchV) ohne Testpflicht der Spieler
- Auf einer Hälfte einer Großspielfläche ist eine Sportgruppe ohne Personenbeschränkung ab 18 Jahren unter Anleitung erlaubt
- Training muss mit Abstand und somit zwingend kontaktfrei (!) erfolgen – in jeder Situation muss ein Abstand von mindestens 1,5 m zwischen den Teilnehmern eingehalten werden
- Ein tagesaktueller Corona-Test ist bei den Übungsleitern nicht erforderlich
- Eine Vermischung bzw. der Kontakt von parallelen Gruppen ist nicht erlaubt
- Sportgruppen im Freien von Sportlern älter als 18 Jahre unter freiem Himmel (§ 14 CoronaSchV) mit Testpflicht der Spieler
- Auf einer Hälfte einer Großspielfläche ist eine Sportgruppe mit 25 Personen ab 18 Jahren unter Anleitung erlaubt
- Training kann in Form von Kontaktsport erfolgen
- Für jeden Spieler muss ein höchstens 48 Stunden alter negativer bestätigter Corona-Schnell- oder Selbsttest vorliegen – die Dokumentation hierzu erfolgt über den Übungsleiter
- Bei Spielern, die als vollständig geimpft gelten, entfällt der Nachweis des negativen Corona-Test
- Eine Vermischung bzw. der Kontakt von parallelen Gruppen ist nicht erlaubt
- Die Kabinen und Duschen dürfen unter Einhaltung der Abstandsregelung und Hygienestandards genutzt werden (§ 14 Abs. 3 Nr. 5 CoronaSchV)
- Jede Kabine darf mit maximal 10 Personen belegt werden – zwischen den Personen ist ein Abstand von 1,5m einzuhalten
- Die Personen in den Kabinen haben dauerhaft einen Mund-Nase-Schutz zu tragen (außer unter der Dusche)
- Die Fenster in den Kabinen / Duschen sind dauerhaft zu öffnen
- Nach dem Verlassen der Kabine ist eine Flächendesinfektion durch den Übungsleiter vorzunehmen
- Das Zusammentreffen von Gruppen mit bis zu 10 Personen mit maximal 48h altem negativen bestätigten Corona-Selbst- oder Schnelltest ist auf dem Vereinsgelände erlaubt (§ 4 Abs. 4 Nr. 2 CoronaSchV) erlaubt
- Als geimpft geltende Personen zählen nicht zur Gruppenstärke und können diese entsprechend ergänzen
Es kommt zu mehr Freiheiten - jedoch auch zu mehr Verantwortung für jeden einzelnen Spieler im Seniorenbereich. Die Testpflicht ist zur Umsetzung aktuell elementar.
Das neue Konzept kann hier heruntergeladen werden.