Regelungen für den Zuschauereinlass
04 Jul
Regelungen für den Zuschauereinlass
Durch Medienberichte und unterschiedliche Auslegungen gab es Irritationen zum Zuschauereinlass - die Regeln für unsere Veranstaltungen im Artikel.
Leider herrscht im Kreis Recklinghausen ein Flickenteppich - wie einem Bericht der Dattelner Morgenpost zu entnehmen war, legen Kommunen im Kreis die Regelungen zum Zuschauereinlass scheinbar unterschiedlich aus. Da es in Datteln keine Sonderregelung gibt, sondern die Vorgaben der Coronaschutzverordnung gültig sind, ist folgendes für den Eintritt von Zuschauern zu beachten:
Zugang von bis zu 100 Personen mit bestätigtem höchstens 48 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Schnell- oder Selbsttest, als vollständig geimpft oder genesene Personen und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit (gem. § 8 Abs. 1 CoronaSchV), wenn die Regelungen zum Mindestabstand (gem. § 4 CoronaSchV) eingehalten werden.
Übersetzt heißt dies, dass wir aktuell zu Veranstaltungen 100 Personen einlassen können, die entweder getestet, geimpft oder als genesen gelten. Ohne eines der drei "Gs" ist kein Zugang möglich.
Zur Nachverfolgung wird wieder die bekannte FLVW-App eingesetzt - einmal registrieren und auf zahlreichen Sportplätzen der Region damit die Rückverfolgung gewährleisten.