2G im Sport - Regelungen der CoronaSchV ziehen an
23 Nov
2G im Sport - Regelungen der CoronaSchV ziehen an
Mit Wirkung zum 24.11.2021 tritt die neue CoronaSchutzverordnung des Landes NRW in Kraft, die wieder deutlich schärfere Regelungen beinhaltet. Es gilt 2G für den Sport.
Alle Spieler ab 16 Jahren sowie Zuschauer dürfen nur noch am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen, wenn diese als geimpft und genesen gelten.
Der Zutritt zur Sportplatzanlage Südringweg sowie im Sportpark Mitte ist bei Veranstaltungen der DJK Sportfreunde nur noch bei Vorlage des Impfnachweis oder Genesenennachweises erlaubt.