Corona-Regeln zur Jahreshauptversammlung
22 Mär
Corona-Regeln zur Jahreshauptversammlung
Am Freitag, 25.03.2022 steht ab 18.30 Uhr die Jahreshauptversammlung der DJK Sportfreunde Datteln im Vereinsheim am Südringweg an.
Im Rahmen der aktuellen Corona-Regelungen des Landes NRW ist folgendes zu beachten:
Rechtlich erforderliche Sitzungen und Versammlungen von Vereinsgremien ohne geselligen Charakter können stattfinden, wenn die Teilnehmer*innen vollständig geimpft oder genesen sind oder über einen bescheinigten negativen höchstens 24 Stunden zurückliegenden Corona-Antigen-Schnell-Test oder höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test verfügen (sog. "3G-Regel"). In Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen, ist mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen.
Die 3G-Regel wird beim Einlass kontrolliert.
(Quellen: § 2 Abs. 1 und 3, § 3 Abs. 1 Nr. 2 und § 4 Abs. 1 Nr. 9 CoronaSchVO NRW in der vom 19.03.2022 bis zum 02.04.2022 geltenden Fassung)