Sportbetrieb vom Land NRW weiterhin untersagt
02 Mai
Sportbetrieb vom Land NRW weiterhin untersagt
In der neuen Fassung der Verordnung zur Verhinderung von Neuinfektionen des Corona-Virus hat das Land NRW den Sportbetrieb auch weiterhin untersagt.
Durch das Arbeitspapier der Sportministerkonferenz vom 28.04.2020 wurden erste Lichtblick für den organisierten Sport in Aussicht gestellt. An Mannschaftssport lässt sich weiterhin nicht denken, aber ein Individual-Training wäre möglich.
Das Land NRW hat nun aber erstmal das strikte Sportverbot verlängert. in § 4 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus ist geschrieben, dass jeglicher Sportbetrieb auf öffentlichen wie privaten Sportanlagen untersagt ist.
Die Verordnung hat erst einmal eine Laufzeit bis zum 10.05.2020.