Lockerungen ermöglichen ein Training "light"
28 Mai
Lockerungen ermöglichen ein Training "light"
Mit den ab 30.05. gültigen Lockerungen der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW hat sich der Vorstand im Rahmen einer Unterredung beschäftigt.
Mit den neuen Lockerungen der Corona-Schutzverordnung, die ab dem 30.05.2020 Gültigkeit erlangen, ist ein Zusammentreffen von maximal zehn Personen wieder erlaubt. Einher geht gemäß § 9 der CoronaSchV auch, dass diese Personengruppe wieder Kontaktsport treiben darf. Demnach können sich zehn Personen zu einem "normalen" Training treffen.
Mit diesem Sachverhalt hat sich der Vorstand in seiner Unterredung am 28.05. beschäftigt - das Ergebnis ist ein Training "light". "Wir planen ab dem 04.06.2020 wieder mit einem leichten Trainingsbetrieb in Gruppen von zehn Personen", so Dominik Lasarz, "unser Organisations- und Hygienekonzept ist in den letzten Zügen. Es müssen zwar weiterhin zahlreiche Hygieneauflagen erfüllt werden, doch die Jugendlichen wie auch erwachsenen Kicker wollen wieder auf die Plätze. Wir sehen hier auch unsere Verantwortung dieses wieder zu ermöglichen".
Die genauen Abläufe und Schritte sowie das notwendige Konzept wird der Vorstand in den nächsten Tagen final abstimmen und dann mit den Abteilungsvorständen umsetzen.
Auch an dieser Stelle werden wir zeitnah zu den Details berichten.
Mit Blick auf mögliche Freundschaftsspiele und Turniere hat der FLVW heute auf Basis der Corona-Schutzverordnung eine entsprechende Information herausgegeben - Sportfeste wie zum Beispiel Fußball-Turniere, Freundschaftsspiele und ähnliche Sportveranstaltungen sind ferner bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt (§ 9, Absatz 6).