DJK Sportfreunde schließen Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
05 Sep
DJK Sportfreunde schließen Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Zum nachweislichen Schutz von Kindern und Jugendlichen in unserem Verein hat der Vorstand mit der Stadt Datteln eine Vereinbarung gemäß dem Bundeskinderschutzgesetz unterzeichnet.
"Der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen steht an erster Stelle. Dies war in der Vergangenheit auch so, doch nun wollen wir diesen Punkt nachweisbar machen", so Dominik Lasarz aus dem Vorstand der DJK Sportfreunde Datteln, " als das Thema durch das Jugendamt vorgestellt wurde, stellte sich im Vorstand gar nicht die Frage ob wir die Vereinbarung abschließen. Unsere Verantwortung gegenüber unseren Kindern und Jugendlichen machte diese Vereinbarung zu einem ´must-have´".
Aus diesem Grund unterzeichnete der Vorstand eine Vereinbarung mit der Stadt Datteln, die den Verein verpflichtet, für die ehrenamtlichen Trainer / Betreuer / Übungsleiter ein erweitertes Führungszeugnis einzuholen, um einschlägig vorbestrafte Personen von dieser Tätigkeit im Verein auszuschließen. Ausgewiesen werden in diesem nur Delikte im Hinblick auf Verletzung der Fürsorgepflicht oder sexueller Missbrauch. "Das erweiterte Führungszeugnis soll niemanden an den Pranger stellen - eine Schwarzfahrt mit der Bahn oder ähnliches wird seitens der Behörden nicht mitgeteilt", so Dominik Lasarz weiter, " wir wollen nur den möglichst nachweisbaren Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen".
Für den Verein und die Trainer / Betreuer ist das Führungszeugnis in diesem besonderen Fall kostenfrei.
Bei dem Präsentationstermin der Vereinbarungen im Rathaus waren seitens der DJK Sportfreunde die Vorstandsmitglieder Heinz Rüter und Dominik Lasarz anwesend. Traurig anzumerken ist, dass bislang nur sieben Dattelner Vereine diese Vereinbarung mit der Stadt abgeschlossen haben.
Der Bericht der Dattelner Morgenpost vom 05.09.2018 zu diesem Thema:
Immer wieder kommt es vor, dass Kinder und Jugendliche in Sportvereinen Opfer von Übergriffen und Belästigungen durch Trainer oder andere ehrenamtliche Helfer werden. Deshalb wurde 2012 das Bundeskinderschutzgesetz geändert.Um Kinder und Jugendliche vor Gewalt und sexuellen Übergriffen zu schützen, sind Sportvereine mit aktiver Jugendarbeit verpflichtet, für ihre ehrenamtlichen Helfer ein erweitertes Führungszeugnis einzuholen, um einschlägig vorbestrafte Personen von dieser Tätigkeit im Verein auszuschließen.Darüber schließt die Stadtverwaltung Vereinbarungen mit den Vereinen ab, die Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit durchführen. Sieben Vereine – der Schwimmklub, die BSG Datteln, der Judo-Klub, die Kanuten Emscher-Lippe, der TV Datteln, die DJK Sportfreunde und SW Meckinghoven – haben inzwischen diese Vereinbarung unterschrieben.
Für Vereine ist Einholen eines Führungszeugnisses kostenfrei
„Es besteht für diese Vereinbarung keine gesetzliche Pflicht. Aber wir wollen damit die Bedeutung des Kinderschutzes deutlich machen", sagt Susanne Sassor, Kinderschutz-Fachkraft im Dattelner Rathaus. Sie nutzte die letzte Jahreshauptversammlung des Stadtsportverbandes, um über dieses wichtige Thema zu informieren. Man habe 30 Vereine angeschrieben und hoffe, dass sich noch mehr melden, um diese Vereinbarung zu unterzeichnen.Nur bestimmte Straftaten führen dazu, dass Ehrenamtliche von der Betreuung von Kindern und Jugendlichen ausgeschlossen sind. Dazu zählen zum Beispiel die Verletzung der Fürsorgepflicht oder sexueller Missbrauch.Wer einen Verdacht hat, dass sich ein Ehrenamtlicher nicht angemessen gegenüber Kindern und Jugendlichen verhält, sollte sich an die Kinderschutz-Fachkräfte im Rathaus wenden, die dann eine anonymisierte Beratung durchführen.Spontane Einsätze als Ehrenamtlicher im Verein sind übrigens auch ohne Führungszeugnis möglich. Dazu bedarf es einer Selbstverpflichtungserklärung, in der man bestätigt, nicht einschlägig vorbestraft zu sein.Um das Ausstellen von Führungszeugnissen für die Vereine zu vereinfachen, sollen die entsprechenden Anträge gebündelt werden. Für die Vereine, so Susanne Sassor, ist das Einholen eines erweiterten Führungszeugnisses übrigens kostenfrei.
Für Vereine ist Einholen eines Führungszeugnisses kostenfrei
„Es besteht für diese Vereinbarung keine gesetzliche Pflicht. Aber wir wollen damit die Bedeutung des Kinderschutzes deutlich machen", sagt Susanne Sassor, Kinderschutz-Fachkraft im Dattelner Rathaus. Sie nutzte die letzte Jahreshauptversammlung des Stadtsportverbandes, um über dieses wichtige Thema zu informieren. Man habe 30 Vereine angeschrieben und hoffe, dass sich noch mehr melden, um diese Vereinbarung zu unterzeichnen.Nur bestimmte Straftaten führen dazu, dass Ehrenamtliche von der Betreuung von Kindern und Jugendlichen ausgeschlossen sind. Dazu zählen zum Beispiel die Verletzung der Fürsorgepflicht oder sexueller Missbrauch.Wer einen Verdacht hat, dass sich ein Ehrenamtlicher nicht angemessen gegenüber Kindern und Jugendlichen verhält, sollte sich an die Kinderschutz-Fachkräfte im Rathaus wenden, die dann eine anonymisierte Beratung durchführen.Spontane Einsätze als Ehrenamtlicher im Verein sind übrigens auch ohne Führungszeugnis möglich. Dazu bedarf es einer Selbstverpflichtungserklärung, in der man bestätigt, nicht einschlägig vorbestraft zu sein.Um das Ausstellen von Führungszeugnissen für die Vereine zu vereinfachen, sollen die entsprechenden Anträge gebündelt werden. Für die Vereine, so Susanne Sassor, ist das Einholen eines erweiterten Führungszeugnisses übrigens kostenfrei.
Fotoquelle: http://www.dattelner-morgenpost.de