Personenbeschränkung gemäß CoronaSchV
25 Okt
Personenbeschränkung gemäß CoronaSchV
Fast täglich kommt es zu Änderungen der Bestimmungen - nun erreicht eine Änderung auch wieder die Sportvereine der Region. Einen Personenbeschränkung.
Der Webseite des politischen Kreises Recklinghausen ist zu entnehmen, dass die Wochen-Inzidenz bei 105,5 liegt - somit weiterhin deutlich über der ersten Warnstufe von 35 Covid-19-Fällen auf 100.000 Einwohner. Dies hat zur Folge, dass der § 15 a CoronaSchV des Landes NRW greift. Nach dieser ist es ab sofort nur noch 100 Personen erlaubt zeitgleich eine Sportanlage zu besuchen. In diesen 100 Personen sind auch die Spieler inbegriffen. Demnach reduziert sich die zugelassene Besucherzahl auf gut 65 Besucher pro Spiel !
Bitte habt Verständnis, wenn es unter Umständen dazu kommt, dass der Einlass bei einem Spiel nicht mehr möglich seien sollte!
Zahlreiche Informationen zu den Corona-Vorgaben findet ihr unter https://www.djk-sf-datteln.de/own_pages/view/28.