Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen erzwingt Trainingsstop
29 Mär
Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen erzwingt Trainingsstop
Aufgrund der ab sofort gültigen Allgemeinverfügung des Landrates des Kreises Recklinghausen muss der aktuelle Trainingsbetrieb der Jugend eingestellt werden.
Unter Berücksichtigung der Vorgaben des neuen Paragraph 16 der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen haben wir unser Hygiene- und Trainingskonzept am letzten Wochenende angepasst. Zu dem Zeitpunkt stand die Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen aus - diese wurde zwischenzeitlich unter Nummer 348/2021 veröffentlicht.
In der Allgemeinverfügung heißt es, dass statt der Einschränkungen nach § 16 CoronaSchV zur Nutzung der entsprechenden Angebote ein tagesaktueller Schnelltest vorgelegt werden muss. Eines dieser Angebot ist der Sport bzw. das Training in Gruppen. Auf der Homepage des Kreises Recklinghausen folgende weitergehende Erläuterung:
[…] von Gruppen von höchstens 20 Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren mit Nachweis eines negativen, tagesaktuellen Testergebnisses zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen. […]
Die Verantwortung der Prüfung der Schnelltests kann durch den Verein DJK Sportfreunde Datteln aktuell nicht übernommen werden.
Demnach verbleibt vorerst nur die sofortige Einstellung des Trainingsbetriebes für alle Mannschaften. Die Vorgabe ist gültig ab Dienstag, 30.03.2021 bis auf Widerruf.